Veröffentlicht am 03.05.2024 von StB Dr. Martin WeissDurch § 18 Abs. 3 UmwStG wird Betriebsvermögen nach einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft u.a. auf eine Personengesellschaft temporär gewerbesteuerlich verstrickt - allerdings nur teilweise, meint der BFH in einem neuen Urteil. Neue Abgrenzungsfragen also, die die Problematik des § 18 Abs. 3 UmwStG etwas mildern können. Wie wird der Gesetzgeber hier reagieren?Weiterlesen
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